Förderungen
NBank
Website: www.nbank.de
E-Mail: beratung@nbank.de
Telefon: 0511 30031-9333
Zentrum KlimaAnpassung (ZKA)
Website: zentrum-klimaanpassung.de
E-Mail: info@zentrum-klimaanpassung.de
Telefon: 030 39001-201
Projektmanufaktur
Die Projektmanufaktur ist Anlauf-, Erstberatungs- und Orientierungsstelle für kleinere und mittlere Kommunen, die eine Projektidee umsetzen möchten.
Website: www.projektmanufaktur-lw.de
E-Mail: projektmanufaktur@nsgb.de
Telefon: 0511 30285-32
Zukunft – Umwelt – Gesundheit (ZUG)
Website: www.z-u-g.org
E-Mail: kontakt@z-u-g.org
Förderungen auf Landesebene
Förderung zur Bewältigung der durch Extremwettereignisse verursachten Folgen im Wald
Die Förderung zur Bewältigung der durch Extremwettereignisse verursachten Folgen im Wald und andere Fördermöglichkeiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützen die Klimaanpassung im Wald.
Gemeinwesenarbeit & Quartiersmanagement
Die Landesförderung „Gemeinwesenarbeit & Quartiersmanagement“ der NBank fördert u.a. die Vorbereitung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Wohnungsqualität, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raums.
Projekte zugunsten der Natur, der Umwelt, der Entwicklungszusammenarbeit und der Denkmalpflege
Förderung von Projekten zugunsten der Natur, der Umwelt, der Entwicklungszusammenarbeit und der Denkmalpflege durch die BINGO Umweltstiftung. Grundlagen der Förderung sind Nachhaltigkeit, ehrenamtliches Engagement und Praxisnähe.
Resiliente Innenstädte
Das Programm „Resiliente Innenstädte“ richtet sich an Akteure in Kommunen, die einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ über die Genehmigung ihrer territorialen Strategie und Aufnahme in das Programm „Resiliente Innenstädte“ erhalten haben. Ziel ist es, erfolgreiche soziale, wirtschaftliche und ökologische Transformationsprozesse in Innenstädten zu ermöglichen und damit deren Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen“
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen
Die Förderung durch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium umfasst Maßnahmen wie klimagerechten Waldumbau und Wiederaufforstung nach Schadereignissen sowie Jungbestandspflege zur Stabilisierung und Förderung standortgerechter Baumarten.
Sonderprogramm Häfen
Die Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in See- und Binnenhäfen (Sonderprogramm Häfen) fördern u.a. Ausbaggerungen in Häfen und Zugangswasserstraßen
Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ fördert u. a. die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden.
Wassermengenmanagement
Das Programm Wassermengenmanagement der fördert Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung.
Förderungen auf Bundesebene
Grüne Städte für mehr biologische Vielfalt
Das BfN und das BMUV fördern zusammen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt weitere sechs Projekte, die Maßnahmen für ökologische Stadtnatur umsetzen, mit insgesamt 3,65 Millionen Euro.
Klimaanpassung
Im Sofortprogramm Klimaanpassung unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz deutschlandweit Kommunen durch den Ausbau von Förderprogrammen und Kompetenzaufbau, durch passgenaue Beratung vor Ort und bessere Ausbildung von lokalen Expert:innem.
Klimaangepasstes Waldmanagement
Das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt den klimagerechten Umbau der Wälder.
Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
Das Bundesumweltministerium und die KfW unterstützen Städte und Gemeinden bei der Finanzierung von Maßnahmen im natürlichen Klimaschutz. Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten.
Förderungen auf EU-Ebene
EU Climate Adaptation Mission
Die EU Climate Adaptation Mission ist Teil des Horizon Europe Programms. Gefördert werden Forschungsprojekte, Maßnahmen und legislative Initiativen um Klimaresilienz in Europa zu steigern.
Europäische Innovationspartnerschaft
Ziel der Fördermaßnahme Europäische Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP Agri) ist die Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus bei verbessertem Umwelt- und Ressourcenschutz. Dabei werden vor allem solche Innovationen gefördert, die sich den gesellschaftlichen Herausforderungen dieser Bereiche durch eine Zusammenarbeit annehmen.
EU-Kommunal-Kompass
Der neue „EU-Kommunal-Kompass“ gibt einen schnellen Überblick zu Fördermöglichkeiten nachhaltiger Projekte aus dem Europäischen Strukturfonds.
2023 Flagship Technical Support Project Support to Climate Adaptation
Das 2023 Flagship Technical Support Project Support to Climate Adaptation fördert die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, beispielsweise Investionen in Präventationsmaßnahmen zum Schutz vor Feuer, Hochwasser oder Dürren.
KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen)
Der Bereich der sogenannten 2. Säule der GAP, der ELER-Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums, wird durch die Länder ausgestaltet. Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg haben hierzu eine gemeinsame Förderregion gebildet und mit KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen) ein neues Förderkonzept entwickelt. Die Förderung beginnt zum 01.01.2023.
LIFE-Programm
LIFE-Programm 2021-2027 fördert Strategien, Finanzierungs- und sonstige Instrumente sowie weitere übertragbare Lösungen im Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung“.



