Förderungen
Förderungen auf Landesebene
Die NBank informiert, berät, begleitet und fördert im Auftrag des Landes Niedersachsen Menschen, Unternehmen, Kommunen und Institutionen.
Zurzeit gibt es keine direkte Förderung zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Niedersachsen. In vielen Programmen werden jedoch Maßnahmen gefördert, die auch der Klimaanpassung dienen. Insbesondere lohnt ein Blick in den Bereich Städtebau bei der NBank.
Gemeinwesenarbeit & Quartiersmanagement
Die Landesförderung “Gemeinwesenarbeit & Quartiersmanagement” der NBank fördert u.a. die Vorbereitung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Wohnungsqualität, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raums.
Resiliente Innenstädte
Das Programm „Resiliente Innenstädte“ richtet sich an Akteure in Kommunen, die einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ über die Genehmigung ihrer territorialen Strategie und Aufnahme in das Programm „Resiliente Innenstädte“ erhalten haben. Ziel ist es, erfolgreiche soziale, wirtschaftliche und ökologische Transformationsprozesse in Innenstädten zu ermöglichen und damit deren Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.
Perspektive Innenstadt
Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ fördert u.a. Flächenentsiegelung in den Innenstädten für Grün- und Erholungsflächen sowie gezielte Regenwasserführung und ‑speicherung, Renaturierung von Flussläufen.
Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ fördert u.a. die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden.
Sonderprogramm Häfen
Die Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in See- und Binnenhäfen (Sonderprogramm Häfen) fördern u.a. Ausbaggerungen in Häfen und Zugangswasserstraßen
Wassermengenmanagement
Das Programm Wassermengenmanagement der fördert Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und ‑nutzung.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
Die “Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen”
Förderung zur Bewältigung der durch Extremwettereignisse verursachten Folgen im Wald
Die Förderung zur Bewältigung der durch Extremwettereignisse verursachten Folgen im Wald und andere Fördermöglichkeiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützen die Klimaanpassung im Wald.
Projekte zugunsten der Natur, der Umwelt, der Entwicklungszusammenarbeit und der Denkmalpflege
Förderung von Projekten zugunsten der Natur, der Umwelt, der Entwicklungszusammenarbeit und der Denkmalpflege durch die BINGO Umweltstiftung. Grundlagen der Förderung sind Nachhaltigkeit, ehrenamtliches Engagement und Praxisnähe.
Förderungen auf Bundesebene
Außerdem berät das Zentrum KlimaAnpassung zu verschiedenen Förderangeboten des Bundes im Bereich Klimaanpassung.
Klimaanpassung
Im Sofortprogramm Klimaanpassung unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz deutschlandweit Kommunen durch den Ausbau von Förderprogrammen und Kompetenzaufbau, durch passgenaue Beratung vor Ort und bessere Ausbildung von lokalen Expertinnen und Experten
Klimaangepasstes Waldmanagement
Das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt den klimagerechten Umbau der Wälder
Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Förderung von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (z.B. Alten- und Pflegeheime, Kindertagesstätten, Krankenhäuser) durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Förderung von Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel durch das Bundesbau- und Stadtentwicklungsministerium
Energetische Stadtsanierung
Förderung von energetischer Stadtsanierung (KfW 432), seit 2021 wird auch explizit grüne Infrastruktur, wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und klimafreundliche Mobilität durch das das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert.
Durchgrünung von Städten durch ökologisches Grünflächenmanagement
Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen
Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie) fördert Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich Komponenten und Speicher) sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen.
Wettbewerbe
Förderungen auf EU-Ebene
LIFE-Programm
LIFE-Programm 2021–2027 fördert Strategien, Finanzierungs- und sonstige Instrumente sowie weitere übertragbare Lösungen im Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung“.
EU Climate Adaptation Mission
Die EU Climate Adaptation Mission ist Teil des Horizon Europe Programms. Gefördert werden Forschungsprojekte, Maßnahmen und legislative Initiativen um Klimaresilienz in Europa zu steigern.
2023 Flagship Technical Support Project Support to Climate Adaptation
Das 2023 Flagship Technical Support Project Support to Climate Adaptation fördert die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, beispielsweise Investionen in Präventationsmaßnahmen zum Schutz vor Feuer, Hochwasser oder Dürren.
Europäische Innovationspartnerschaft
Ziel der Fördermaßnahme Europäische Innovationspartnerschaft “Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft” (EIP Agri)ist die Weiterentwicklung der Land‑, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus bei verbessertem Umwelt- und Ressourcenschutz. Dabei werden vor allem solche Innovationen gefördert, die sich den gesellschaftlichen Herausforderungen dieser Bereiche durch eine Zusammenarbeit annehmen.
KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen)
Der Bereich der sogenannten 2. Säule der GAP, der ELER-Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums, wird durch die Länder ausgestaltet. Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg haben hierzu eine gemeinsame Förderregion gebildet und mit KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen) ein neues Förderkonzept entwickelt.Die Förderung beginnt zum 01.01.2023.
EU-Kommunal-Kompass
Der neue „EU-Kommunal-Kompass“ gibt einen schnellen Überblick zu Fördermöglichkeiten nachhaltiger Projekte aus dem Europäischen Strukturfonds.